Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuergesetz des Finanzamtes Aurich, Steuernummer 54/210/09323 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein Transplant-Kids e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§51 ff. AO dient.
Sofern uns eine Adresse vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung. Von daher möchten wir Sie bitten im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse anzugeben; Ihre Adresse wird bei einer Überweisung nicht übermittelt. Aus Gründen des Datenschutzes kann uns Ihre Bank ihre Adresse auch nicht weitergeben.
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Bitte beachten Sie, dass gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV bei Spenden bis zu 200,- Euro der Kontoauszug bzw. Einzahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt ausreicht. Sie sind damit nicht auf eine gesonderte Spendenquittung für das Finanzamt angewiesen.
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